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Februar 2018 | Zahlung an die Gläubiger des Sohnes ist keine außergewöhnliche Belastung |
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Für die steuerliche Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung müssen kumuliert die Anforderungen an Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit und wesentliche... Lesen Sie weiter... |
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